Zu jener Zeit als Musterstaat gepriesen, war das Großherzogtum Toskana zwischen 1738 und 1861 unter habsburgischen Vorzeichen eine sogenannte Sekundogenitur, also die Herrschaft einer von Nachgeborenen begründeten Nebenlinie eines großen Hauses. Mit dem Jahr 1861 und der gewaltsamen Einigung Italiens war – nicht nur für die Toskana – das Ende der Regionalmonarchien gekommen, des klangvollen Königreichs beider Sizilien mit Sitz in Neapel und der ebenfalls habsburgisch regierten Herzogtümer Modena und Parma. Dem Kirchenstaat sollte nur mehr eine kurze Frist bis zur Besetzung Roms 1870 bleiben, so dass auch dort die sardinisch-savoyische Einheitsmonarchie triumphieren konnte.
Ritterorden und eine versunkene Welt
Sorgsam aus den Quellen erarbeitet: Als die toskanischen Stephansritter das Mittelmeer beherrschten. Von Urs Buhlmann