Die Täuschung gehört zum Geschäft, Plagiate haben bei universitären Abschlussprüfungen eine lange Tradition. Es gibt gewerbliche Ghostwriter, die für hohe Summen käuflich sind. Doch die Sanktionen sind sehr unterschiedlich. In Bayern kann man eine juristische Prüfung wiederholen, in der abgeschrieben wurde, in Baden-Württemberg geht das nicht, und in Nordrhein-Westfalen kann die Täuschung bei einer Hochschulprüfung sogar zu einer Ordnungswidrigkeit plus 50 000 Euro Geldstrafe führen.
Redlichkeit in der Wissenschaft lässt sich nicht verordnen
Nur ein rechtlicher Begriff des Plagiats kann das Abschreiben eindämmen, Ethik hilft kaum weiter. Von Alexander Riebel