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Presserat: neue Richtlinie zur Herkunftsnennung

Immer wieder war sie Anlass für Kritik und Diskussionen – nun hat der Deutsche Presserat die Richtlinie zur Nennung der Herkunft von Straftätern neu formuliert. An der Substanz habe sich daran jedoch nichts geändert, sagte Presseratssprecher Manfred Protze am Mittwoch. Der Kern der neuen Fassung lautet: „In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt.“ Die Zugehörigkeit solle in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es bestehe ein begründetes öffentliches Interesse.

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