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Politiker zum Fall Lambert: Behandlungsstopp wäre keine Tötung

Die Ärzte, die die Versorgung des französischen Wachkoma-Patienten Vincent Lambert einstellen wollten, hätten „medizinisch, gesetzlich und juristisch“ Recht, meint der Interims-Vorsitzende der Republikaner, Jean Leonetti. Gleichzeitig spricht er von einem menschlichen Drama.
Fall Lambert beschäftigt Frankreich
Foto: Andreas Arnold (dpa) | Leonetti sprach davon, dass die Fähigkeiten der heutigen Medizin derart hoch entwickelt seien, dass man einen Körper quasi nahezu endlos lange am Leben erhalten könne, auch wenn das Gehirn schon lange nicht mehr ...

Im Fall des französischen Wachkoma-Patienten Vincent Lambert hat sich der Interims-Vorsitzende der Republikaner zu Wort gemeldet. Sollten die lebenserhaltenden Maßnahmen eingestellt werden, könne man nicht von „Tötung“ sprechen, so Jean Leonetti gegenüber dem Fernsehsender „Cnews“. Der konservative Politiker nahm damit Bezug auf die Mutter des 42-Jährigen Patienten, die angekündigt hatte, Anzeige wegen fahrlässiger zu erstatten, falls bei Lambert tatsächlich die Versorgung mit Nahrung und Wasser eingestellt werden sollte.

"Wir haben eine Familie, die zerrissen ist, befinden
uns in einer medizinischen Sackgasse und viele
Leute reden, ohne die Krankenakte zu kennen"
Jean Leonetti, Interims-Vorsitzender der Republikaner

„Diese Geschichte ist ein absolutes menschliches Drama“, so Leonetti weiter. Der 70-jährige Politiker ist selbst Kardiologe und hatte 2016 das Gesetz erarbeitet, das in Frankreich den Umgang mit todkranken Patienten regelt. „Wir haben eine Familie, die zerrissen ist, befinden uns in einer medizinischen Sackgasse und viele Leute reden, ohne die Krankenakte zu kennen.“ Leonettis Ansicht nach haben die Ärzte, die die Versorgung Lamberts einstellen wollen, „medizinisch, gesetzlich und juristisch“ Recht.

Der ehemalige Krankenpfleger Vincent Lambert war 2008 schwer mit dem Motorrad verunglückt und ist seitdem querschnittsgelähmt. In den vergangenen Jahren lieferten sich seine Frau und seine Eltern einen erbitterten Rechtsstreit, der bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ging.

Lambert sei sich seiner Existenz nicht mehr bewusst, betont Leonetti

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen forderte jüngst erneut eine Weiterbehandlung des Patienten. Zuvor hatten die Ärzte am Dienstag erneut einen Behandlungsstopp angekündigt, nachdem ein Kassationsgericht in Paris entschieden hatte, dass die künstliche Versorgung des 42-Jährigen nicht mehr fortgesetzt werden müsse.

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Leonetti sprach zudem davon, dass die Fähigkeiten der heutigen Medizin derart hoch entwickelt seien, dass man einen Körper quasi nahezu endlos lange am Leben erhalten könne, auch wenn das Gehirn schon lange nicht mehr funktioniere. „Das biologische Leben Vincent Lamberts existiert, aber drei Gruppen von Experten haben nacheinander festgestellt, dass er sich seiner Existenz nicht mehr bewusst ist“, so der Vorsitzender der Republikaner. „Die tatsächliche Frage ist: Was hätte er gewollt?“

DT/mlu

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Maximilian Lutz

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