Am 3. Mai findet in jedem Jahr der Tag der Pressefreiheit statt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Möglichkeit für Journalisten, ungehindert zu arbeiten und auch kritisch zu sein gegenüber der Regierung, ist ein hohes Gut in der modernen Demokratie.
Im 19. Jahrhundert, als sich der europäische Nationalstaat formierte und auch in Deutschland die ersten demokratischen Versuche unternommen wurden, steht die Meinungs- und Pressefreiheit rasch im Zentrum der Bürgerrechtsdebatte – und in der Kritik. Diese wird vor allem von der Katholischen Kirche formuliert. Drei Enzykliken sind in diesem Zusammenhang bedeutend: Mirari vos (1832, Papst Gregor XVI.), Quanta cura (1864, Papst Pius IX.) und Libertas praestantissimum (1888, Papst Leo XIII.).
Doch nicht nur die Kirche stand dem neuen Freiheitsdrang skeptisch gegenüber. Auch Preußens Staatsvordenker Georg Wilhelm Friedrich Hegel zeigt sich in seinem rechtsphilosophischen Hauptwerk „Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staatswissenschaft im Grundrisse“ (1820) reserviert gegenüber dem hinter der Freiheit stehenden Pathos von Autonomie und Subjektivismus. Er fürchtet die „Auflösung der Ehrfurcht gegen das vorhandene Objektive“, gegen „objektive Bestimmungen und Pflichten“.
DT (jbj)
Damit spricht Hegel der Katholischen Kirche seiner Zeit aus dem Herzen. Das Lehramt vertieft die Kerbe, die Hegel geschlagen hat. In welcher Weise und mit welchen Formulierungen, in denen von „Wahnsinn“, „Pest“ und „Zügellosigkeit“ die Rede ist, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 3. Mai.