Zwei Tage vor der Bundestagswahl befasst sich der Bundesrat ein letztes Mal mit dem neuen WLAN-Gesetz, das eine bessere rechtliche Grundlage für Anbieter öffentlicher Hotspots schaffen soll. Betreiber von Cafés, Hotels oder Restaurants wollen damit zudem ihren Kunden mit einem komfortablen Zugang zum Internet einen zusätzlichen Service bieten. Auch der Europäische Gerichtshof bekräftigte zuvor in einem Urteil im September 2016, dass Betreiber nicht bei Urheberrechtsverletzungen anderer haften. DT/dpa