Der jahrelange Rechtsstreit um den stark autobiografisch gefärbten und verbotenen Roman „Esra“ von Maxim Biller beschäftigt erneut den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Am 10. Juni werde sich der VI. Zivilsenat mit der Schmerzensgeldklage der Mutter einer ehemaligen Freundin von Maxim Biller befassen, kündigte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe an. Der Senat werde erneut zwischen Persönlichkeitsrechten und Kunstfreiheit abzuwägen haben. Biller hatte für seine Liebesgeschichte „Esra“ seine frühere Freundin als Hauptfigur gewählt. Der Roman schildert Einzelheiten aus ihrem Leben, durch die sich die Bundesfilmpreisträgerin und auch ihre Mutter, Trägerin des „Alternativen Nobelpreises“, bloßgestellt fühlten.