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Medienaufsicht kritisiert „Tatort Internet“

Die RTL 2-Reihe „Tatort Internet“ hat in den Augen der deutschen Medienaufsicht gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoßen. Das hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) am Dienstag in Stuttgart mitgeteilt. Die Beanstandungen betrafen die ersten beiden Folgen der viel diskutierten Reihe, die am Montagabend mit einer Doppelfolge bei RTL 2 zu Ende ging. Nach Einschätzung einer Expertengruppe der Landesmedienanstalten verstießen die Sendungen gegen die im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Programmgrundsätze, wonach die Persönlichkeitsrechte hinreichend gewahrt werden müssen.

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