„Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben“, gab einmal der Kabarettist Dieter Hildebrandt zu bedenken. „Man muss auch mit der Justiz rechnen.“ Die hat jetzt in Gestalt der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin ein Urteil (AZ: VG 9 K 63/09) gefällt, das so unverständlich ist, dass sich viele berechtigt wähnen, ganz unterschiedliche Schlüsse aus ihm ziehen zu dürfen. Da verkündet etwa die Anwaltskanzlei des Klägers vollmundig, „das von der Bundesärztekammer festgelegte strikte Verbot für Ärzte, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten“ sei „in einem Musterprozess durch das Verwaltungsgericht Berlin gekippt worden“.
Kommentar: Richter spalten den Arzt
Von Stefan Rehder