Allen Ernstes wird derzeit diskutiert, ob das Einverständnis zur Organentnahme als obligatorisch vorausgesetzt werden soll und Widerspruch eigens angemeldet werden muss (siehe DT vom 2. Juli). Diese Umkehr der Beweislast kann im Subtext nur als eines gedeutet werden: als doppelte Parodie des Christlichen. Tatsächlich sieht dieser Vorschlag der christlichen Nächstenliebe zum Verwechseln ähnlich. Die Toten helfen den Lebenden. Man kann das Ganze aber auch ein humanitaristisches Travestitentum nennen. Es wäre nicht das erste Mal, dass der Säkularismus ohne Gott die Gewänder des Christlichen anlegt – Sozialstaat, Ökologismus, Menschenrechte – und dabei auch die Christen selbst narrt.
Kommentar: Biomasse oder Seelenheil?
Von Oliver Maksan