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„Kind Gottes“ statt „Produkt einer Vergewaltigung“

Die amerikanische Lebensrechtlerin Rebecca Kiessling erzählt ihre Lebensgeschichte. Von Stefan Rehder
Foto: rebeccakiessling.com | Die Juristin und Lebensrechtlerin Rebecca Kiessling.

Mit sieben zu zwei Stimmen entschied am 22. Januar 1973 der Oberste Gerichtshof der USA in seinem Urteil „Roe versus Wade“, die Durchführung einer vorgeburtlichen Kindstötung verstoße nicht gegen die amerikanische Verfassung. Bis dahin war Abtreibung in den allermeisten Bundesstaaten der USA verboten. So auch in Michigan, dem im Nordosten der USA gelegenen Geburtsort der Autoindustrie. Nur das damals dort geltende Abtreibungsverbot sowie einer der schwersten Schneestürme des vergangenen Jahrhunderts sorgten dafür, dass Rebecca Kiessling im Oktober 1968 in Detroit das Licht der Welt erblickte. Wollte alles über die eigenen Eltern wissen Wer der heute 43-jährigen bildhübschen Juristin und Mutter von vier Kindern zuhört, wenn ...

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