Die Entscheidungen im Datenschutz überschlagen sich zurzeit. Gestern hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen zum Teil verfassungswidrig sind. Die Richter wenden sich damit gegen die Möglichkeit, dass die Polizei oder Nachrichtendienste den Zugriff auf Nutzerdaten oder PIN-Codes haben dürfen, um etwa ein sichergestelltes Mobiltelefon auszulesen oder gespeicherte Dateien zu durchsuchen. Ferner dürfen keine Auskünfte mehr über Telekommunikationsnummern (IP Adressen) weitergegeben werden, mit denen Internetnutzer im Netz surfen. Bis zum 30.
Karlsruhe schützt Nutzerdaten
Auch Amerika drängt jetzt auf neue Bestimmungen zum Datenschutz Von Alexander Riebel