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John Henry Newman: Das Gewissen zuerst

Der eigene schmerzhafte Kampf um Klärung der religiösen Wahrheit führte bei John Henry Newman (1801-1890) zu biografisch grundgelegten Schriften, die bis heute nachwirken. Von Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz
John Henry Newman: Der Konvertit, späterer Kardinal und Lehrer des Gewissens
Foto: IN | John Henry Newman: Der Konvertit, spätere Kardinal und Lehrer des Gewissens.

Selten gehen auf einen einzigen Namen anhaltende geschichtliche Umwälzungen zurück. John Henry Newman war tatsächlich die einsame Stimme eines anglikanischen Geistlichen und leuchtenden Lehrers von Oxford, der den „zweiten Frühling“ der katholischen Kirche in England nach Jahrhunderten des Verstummens, ja des blutigen Martyriums zum Erblühen brachte.

Drama des Gewissens

Dieser unerwartete Frühling reifte aufgrund qualvoller Bedrängnis: Newman zog sich 1843 für drei Jahre in das verschollene Dorf Littlemore zurück, um die nicht verstummende Mahnung seines Gewissens zu überprüfen. Die Entscheidung fiel im Oktober 1845 in großer Demut für den Übertritt – in jenes Rom, das der junge Newman als „Babylon“ gebrandmarkt hatte. Welch ein Drama des Gewissens! Es endete am 11. August 1890, als Newman, von Leo XIII. 1879 zum Kardinal erhoben, im Birminghamer Oratorium entschlief. England bereitete ihm ein überwältigendes Totengeleit.

Von Newman wird behauptet, er sei ein unsystematischer, ein „existenzieller“ Denker. Dies spielt auf seine persönlichen Rechtfertigungsschriften an: schon die frühen Oxforder Universitätspredigten, erst recht die Traktate der Oxford-Bewegung ab 1833, dann die „Apologia pro vita sua“ 1863, den Brief an den Herzog von Norfolk 1874 und anderes. Darin antwortete Newman auf zeitgenössische Herausforderungen, ja Verleumdungen. Auch der eigene schmerzhafte Kampf um Klärung der religiösen Wahrheit führte zu biografisch grundgelegten Schriften, so der Versuch über die Entwicklung der christlichen Lehre von 1845 im Vorfeld der Konversion, oder die in immer neuen Anläufen entworfene Grammatik der Zustimmung von 1870.

Der revolutionäre Übertritt des späteren Kardinals Newman

Newmans revolutionärer Übertritt, der ganz England aufstörte, war die Folge eines immer feiner ausgebildeten Gewissens, verbunden mit einer deutlichen Kritik der Vernunft. Reason galt im aufgeklärten England des 19. Jahrhunderts als einziger Maßstab des Denkens und Handelns – ihm hatte sich auch der Glaube zu beugen. Newman bemerkte später untergründig humorvoll, dass der Raum der Theologen an der Universität Oxford nur noch „nach Logik stank“.

„So klarsehend die Vernunft, ein so zuverlässiger Führer sie in andern Dingen ist – in Fragen, die mit unsern Pflichten gegen Gott und Mensch zusammenhängen, ist sie auffällig kurzsichtig und zweideutig. Und ohne Fühlung zu halten mit den Quellen göttlicher Mitteilungen besteht die dringende Gefahr, dass sie die Wahrheit ganz verfehlt.“ Der Inbegriff aller „falschen Weisheit ist das Vertrauen auf unsre eigene Kraft, religiöse Wahrheiten zu ergründen, statt sie anzunehmen. In der Welt, welche nicht nach Wahrheit, sondern nach Vorteil fragt, wird die Vernunft an Stelle des Gewissens gesetzt und maßt sich dessen Hoheit an“.

Die dreifache Konstellation zur Wahrheitsfindung 

Diese Vertauschung wird seit 1826 in Newmans Universitätspredigten und in der Oxford-Bewegung zum Ziel scharfsinniger Angriffe. Der Glaubensakt bedarf selbstverständlich der Gründe, sie sind aber von anderer Klarheit als der Vernunftakt. „Theologisches zu schreiben, ist wie Seiltanzen einige hundert Meter über dem Boden. Es ist schwer, sich vor dem Fall zu bewahren, und der Fall ist groß.“

Newman sieht das Gewissen als interkulturelle Konstante in den unterschiedlichsten Religionen. Damit ist über den Wahrheitsgehalt des Gewissens und seine Umsetzung im Tun noch nichts gesagt. Doch bedarf es des Gewissens zur Wahrheitsfindung ebenso wie der Vernunft. Es besteht aus einer dreifachen Konstellation: aus der unleugbaren Naturanlage, dem moralischen Sinn (moral sense) für Gut und Böse, aus dem normativen Anstoß durch die „Stimme“ Gottes und aus dem Pflichtgefühl (sense of duty) des jetzt Erforderlichen. Es kann freilich durch nachgeschobene „vernünftige“ Argumente verbogen werden.

Also gibt es kein naturwüchsiges gewissenhaftes Handeln, sondern immer ein konkretes, das sich der Entscheidung im unmittelbaren Augenblick verdankt. Newman nennt den dritten Teil des Gewissensvollzugs „to realize“. Es ist der persönliche Anteil am Gewissen, während die „Stimme Gottes“ nicht mit der eigenen zu verwechseln ist – das zeigt schon die Furcht vor Strafe oder die Scham.

Die entscheidende Stimme 

Übrigens hält Newman in der Regel den ersten Impuls für die entscheidende „Stimme“. „In Dingen der Pflicht sind in der Regel die ersten Gedanken die besten, in ihnen redet Gott zu uns [...] Balaams Sünde bestand darin, dass er nicht nach dem ersten Befehl Gottes handelte.“ Nur Bileams Eselin erkannte den zürnenden Engel, nicht aber ihr Herr. „Zuerst verkündet uns unser Gewissen in klarer und unverhüllter Weise, was recht und was schlecht ist (…) Dann fangen wir an einzusehen, dass es Gründe gibt, mit denen sich schlechte Handlungen verteidigen lassen, und wir leihen ihnen so lange das Ohr, bis wir dahin kommen, sie für wahr zu halten. Stellen sich vielleicht später gute Gedanken nochmals ein, und machen wir schwache Anstrengungen, wirklich und ehrlich die Wahrheit zu suchen, finden wir unsern Geist inzwischen so verwirrt, dass wir nicht mehr fähig sind zu unterscheiden, was Recht und was Unrecht ist.“

Die Vernunft ist das willige, vielleicht sogar unbewusste Werkzeug der Verstockung: „Es gibt zahllose Wege zu handeln, und jeder lässt sich mit artigen und ausgiebigen Argumenten verteidigen. Der einfältige, unbeteiligte Menschenverstand wird aber den Fall auf den ersten Blick entscheiden, ohne der Argumente zu bedürfen. Geben wir jedoch dem stillen Mahner nicht sofort Gehör, so verlischt sein Licht unbemerkt, überantwortet uns auf Gnade und Ungnade der schwankenden Meinung, und wir tasten umher unter höchst zweitklassigen Führern.“

Am Ende kommt es zu jener Heuchelei, „auf die wir auf Schritt und Tritt stoßen, jenen Zustand des Geistes, in welchem die Vernunft einsieht, was wir sein sollten, das Gewissen dies zur Pflicht macht, das Herz aber unfähig ist, ihm nachzukommen und deshalb den Verstand nur mehr zum Erfinden von Ausreden und Kompromissen gebrauchen muss [...] Darum gibt er sich fortwährend Mühe, seine Stellung zu befestigen, sein Verhalten zu erläutern und sich selbst zu entschuldigen“.

John Henry Newman und das Gewissen

Klarerweise ist für Newman der Mensch erst im Tun, nicht allein im Wissen des Rechten, gewissenhaft. Wahrheit wird getan. Rechtes Handeln ist realisierte Wahrheit. In der Realisierung hier und jetzt steckt allerdings die Möglichkeit des Missverständnisses, des „guten Glaubens“. Daher hält Newman auch die Befolgung eines irrigen Gewissens für verpflichtend. Unbestreitbar spricht für Newman im Gewissen ein objektives Moment: die Wirklichkeit. Auf sie zielt alle Theorie, von ihr spricht die „Stimme Gottes“. Auch sie fällt aber nicht unvermittelt ein, sondern sie meldet sich im Anspruch der konkreten Lage. Die Leistung des Menschen ist, ethisch gesehen, ein „Hören“, das er selbst abdichten kann, so dass sein Tun falsch wird. Allerdings ist er verpflichtet zur Schärfung des Ohres – daher die entscheidende Schulung des Gewissens durch Kultur, Kirche und Erziehung.

Ein wichtiger Gottesbeweise

Die erste Objektivität ist bei Newman das naturgegebene Wissen von Gut und Böse; die zweite ist die unüberhörbare Stimme Gottes, einleuchtend wie das eigene Ich. Für Newman ist sie der ursprünglichste, wichtigste Gottesbeweis – erstaunlich für jemanden, der den akademischen Gottesbeweisen nicht ablehnend, aber gleichgültig gegenüberstand.

„Wenn man mich fragt, warum ich an Gott glaube, so antworte ich, weil ich an mich selber glaube, denn es scheint mir unmöglich, an mein eigenes Dasein zu glauben (und dieser Tatsache bin ich ganz gewiss), ohne zugleich an die Existenz dessen zu glauben, welcher als ein persönliches, allsehendes, allrichtendes Wesen in meinem Gewissen lebt.“

Zuerst das Gewissen

Das Gewissen weiß, dass es mit Jemand, nicht mit Etwas zu tun hat: „Man schämt sich nicht vor einem Hund oder Pferd, man zittert nicht darum, die Liebe eines Steines verscherzt zu haben; wir haben weder Reue noch Zerknirschung, das Gewissen verkündet eine sehende, urteilende, richtende Person.“ Es ist dieses persönliche Sich-Gefordert-Wissen, das die Gewissensentscheidung aus dem Bereich des Zufälligen und Wahrscheinlichen in die Verpflichtung führt, mit aller Kraft das Rechte zu suchen und zu tun.

Die Folgerung aus vielen Erfahrungen führt in die sich verdichtende Gewissheit, das Rechte erkennen zu können, ja, dafür innere Zustimmung zu erhalten. Dass Newman in hohem Maße diese Zustimmung objektiv im natürlichen Sittengesetz und in der göttlichen Stimme verankert sieht, mag überraschen. Aber die subjektive Seite des Hörenden und Handelnden bleibt entscheidend.

Wenn Newman immer wieder mit dem berühmten Trinkspruch zitiert wird: „... zuerst auf das Gewissen, dann auf den Papst!“, so ist mitzuhören, dass das Gewissen selbst nicht ein Meinen, ein beliebiges Entscheiden bedeutet. Newman hat es unter strenge Selbstverpflichtung gestellt – strenger als es heute gefällt. Dass er dies mit dem Charme und dem Stil des begnadeten Theologen tut, ist ein Geschenk.

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