Das Berliner Landgericht will am 16. Dezember entscheiden, ob der Kabarettautor und Historiker Volker Kühn weiterhin behaupten darf, der Schauspieler Johannes Heesters sei 1941 bei seinem Besuch im KZ Dachau auch aufgetreten. Heesters hat das bis heute bestritten. Gunter Fette als Anwalt des 104-jährigen Heesters sagte am Mittwoch, Kühn habe „wider besseres Wissen Heesters der Lüge bezichtigt“. Es gebe keinerlei Belege für einen damaligen Auftritt des Schauspielers. Der Besuch selbst mit dem Ensemble des Münchner Gärtnerplatztheaters ist dokumentiert. DT/dpa