Ein Telekommunikationsanbieter aus München darf nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster ab Juli nicht zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden. Nach Auffassung des OVG verstößt deutsches Recht nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2016 gegen europäische Datenschutzrichtlinien. Es geht darum, wer mit wem wie lange telefoniert oder im Internet ist. – Bei der Entscheidung zur WhatsApp-Überwachung hat der Deutsche Richterbund zugestimmt: „Es kann nicht sein, dass die Ermittler bei einem Verdacht auf gravierende Straftaten zwar Telefongespräche abhören oder E-Mails mitlesen dürfen, aber nicht auf die Kommunikation bei WhatsApp zugreifen zu können.“ DT/dpa