Das Bundeskartellamt wird im Streit um das Vorgehen von Google nach Einführung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage kein Verfahren gegen den Internet-Konzern einleiten. „Die Grenzen des kartellrechtlich erlaubten Verhaltens waren in diesem Fall nicht übertreten“, erklärte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Das im Sommer 2013 eingeführte Leistungsschutzrecht lässt Lizenzgebühren für die Verwertung von Verlagsinhalten im Internet zu. Allerdings sind kleine Textteile weiterhin kostenfrei nutzbar. Nachdem die Verlagshäuser ihre Forderungen über die VG Media gestellt hatten, reagierte Google mit einer Verkürzung der Vorschau-Inhalte – wenn die Verlage nicht die Einwilligung in die unentgeltliche Nutzung erklärten.