Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird vorerst nicht durch das Bundesverfassungsgericht überprüft: Eine Klage des Suchmaschinen-Betreibers Yahoo wiesen die Karlsruher Richter als unzulässig ab, wie am Mittwoch mitgeteilt wurde. Es sei Yahoo zuzumuten, sich erst an die Fachgerichte zu wenden, hieß es zur Begründung. Das lässt die Möglichkeit offen, dass das neue Recht der Verleger, für die gewerbliche Nutzung ihrer Inhalte Geld zu verlangen, später noch unter die Lupe genommen wird. Seit August 2013 können Verlage für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Internet eine Lizenzgebühr verlangen. Ausgenommen sind nur „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“.