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Gericht verbietet teilweise Böhmermann-Gedicht

Der TV-Satiriker Jan Böhmermann (35) darf nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts bestimmte Passagen seines Gedichtes „Schmähkritik“ nicht mehr veröffentlichen. Das Hamburger Landgericht gab am Freitag einer Klage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan (62) damit in Teilen statt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der Moderator hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ (ZDFneo) vorgetragen und darin das türkische Staatsoberhaupt mit Kinderpornografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung möglich. Dann muss sich das Hanseatische Oberlandesgericht damit befassen.

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