Das Bundesverwaltungsgericht urteilt morgen über die Frage eines Rechtsanspruchs auf Ethikunterricht an der Grundschule. Geklagt hatte die Mutter dreier konfessionsloser Söhne aus Baden-Württemberg. Das dortige Landesschulgesetz sieht Ethikunterricht für Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, frühestens ab der 7. Klasse vor. Die Klägerin argumentiert mit dem Grundrecht auf ethisch-moralische Bildung ihrer Kinder. Diese dürften gegenüber konfessionsgebundenen Schülern nicht benachteiligt werden. An der Grundschule gebe es aber keinen adäquaten Ersatz für das Fach Religion – lediglich eine Freistunde. Im Oktober 2011 scheiterte die Frau mit ihrer Klage vor dem Freiburger Verwaltungsgericht.