Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für verfassungsgemäß erklärt. Die Leipziger Richter wiesen am Freitag Klagen gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) und den Westdeutschen Rundfunk (WDR) ab. Am Mittwoch und Donnerstag hatte der 6. Senat über das neue Beitragsmodell verhandelt, das die privaten Kläger für ungerecht und verfassungswidrig halten. Sie müssen den Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat bezahlen, obwohl sie gar kein Rundfunkgerät oder nur ein Radio besitzen. Darin sehen sie eine versteckte Steuer. Schon in sämtlichen Vorinstanzen waren die Klagen erfolglos geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht schloss sich nun der bisherigen Rechtsprechung an.