Der Suhrkamp Verlag darf in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Freitag entschieden. Die Richter wiesen einen Eilantrag von Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach ab. Er ist gegen den Sanierungsplan von Verlagschefin Unseld-Berkéwicz, der eine Umwandlung des Verlages von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft vorsieht. Die Verfassungsrichter nahmen eine Folgenabwägung vor: Wenn die Umwandlung nicht weitergehe, sei der Schaden größer als beim Sanierungsplan. DT/dpa