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Gefährliche Relativierung

Der Verfassungsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde hat jüngst erläutert, warum man die DDR nicht als „Unrechtsstaat“ bezeichnen dürfe. Eine Replik. Von Liane Bednarz
Foto: dpa | Blick ins Archiv der Stasi-Unterlagenbehörde: Die Qualifikation der DDR als Unrechtsstaat sollte eigentlich außer Frage stehen.

Sehr seltsam: Offenbar haben nicht wenige Menschen auch weiterhin das Bedürfnis, die Realität in sozialistischen oder kommunistischen Diktaturen schönzureden und namentlich für die deutsche Variante dieser Staatsform, die ehemalige DDR, den Begriff „Unrechtsstaat“ abzulehnen. So gut wie immer geschieht dies mit der Begründung, es sei ja nicht alles schlecht dort, nicht alle Lebensbereiche des Bürgers seien zwingend von repressiver staatlicher Willkür bedroht gewesen.

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