Nachdem bereits wenige Wochen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs die Charta der Vereinten Nationen beschlossen worden war, wurde 1948 – immer noch unter dem Eindruck des Krieges und der Schoah – die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) verabschiedet. Die AEMR ist die erste universale Erklärung der Menschenrechte. Dabei greift sie auf eine lange neuzeitliche Rechtsgeschichte und eine noch längere Ideengeschichte jüdisch-christlicher Prägung zurück. Vom Exodus des Volkes Israel über den Freiheits- und Gleichheitsgedanken des frühen Christentums gelangt die Idee, der Mensch sei von Gott frei und gleich geschaffen, mit Vernunft und Gewissen ausgestattet und dadurch mit unverlierbarer Würde begabt, in den ...
Für das freie Wort
Am 10. Dezember wird die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 70 Jahre alt. Wie hat sich die Meinungs- und Pressefreiheit seit 1948 entwickelt? Von Josef Bordat