Papier kann sehr geduldig sein. Das wissen auch die katholischen Bischöfe in der Schweiz. Daher wundert es wenig, dass die Bioethikkommission der Schweizer Bischofskonferenz in ihrer Stellungnahme zu dem neuen Verfassungsartikel 118b über die Forschung am Menschen zwar keine grundsätzlichen Vorbehalte formuliert, zugleich jedoch an das Parlament appelliert, das geplante Humanforschungsgesetz „nur dann anzunehmen, wenn die Leitlinien von Art. 118b strikte eingehalten werden“.