Man kann nicht behaupten, dass das Verhältnis dieser Gesellschaft zu ihren Familien ein geordnetes wäre. Dabei gibt es dafür eine verbindliche Geschäftsgrundlage: das Grundgesetz. Es enthält im Prinzip alles, was zur Klärung nötig ist, zumal das Bundesverfassungsgericht seit vielen Jahren das seine dazutut, der Politik in dieser Angelegenheit den Handlungsrahmen abzustecken.
Familien brauchen mehr Zeit
Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung ist wohl nicht das politische Ziel der Bundesregierung