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Falscher Paradigmenwechsel

Reproduktion und Humanvermögen lassen sich nicht verdrängen – Zur Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Von Manfred Spieker
Foto: dpa | „Familiäre Verantwortungsgemeinschaften“ stellen das Grundgesetz auf den Kopf.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Ausweitung des Ehegattensplittings im Steuerrecht auf eingetragene Lebenspartner gefordert hat, ist die Debatte um die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe erneut entbrannt. Diese Debatte bewegt Parlamente, Gerichte und Parteien seit mehr als zehn Jahren. Der Bundestag verabschiedete mit seiner rot-grünen Mehrheit 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Gesetzgeber der Länder halten sich durch dieses Gesetz, durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 2002, 2009 und 2012 sowie durch europäische Richtlinien für verpflichtet, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen.

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