Am 28. September 2018 wurde von drei Bürgern die erste umfassend begründete Verfassungsbeschwerde gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eingereicht. Hedwig von Beverfoerde, die vor allem durch ihr politisches Engagement für den Schutz der Familie und als Organisatorin der Demo für alle bekannt wurde ist eine der Beschwerdeführerinnen.
30-tägige Sperrung gegen Beschwerdeführer Martin Wind
Ihr pointiertes Auftreten auch in den sozialen Medien macht sie natürlich zum Ziel für politische Gegner, die mit dem Meldeknopf statt mit Argumenten Politik machen wollen. Der zweite im Bunde ist Martin Wind. Der freie Journalist nimmt schon von Berufs wegen kein Blatt vor den Mund und ist mehrfach von Facebook mit Löschungen und zuletzt mit einer 30-tägigen Sperrung „bestraft“ worden. Gemeinsam mit einer weiteren Person, die nicht namentlich genannt werden möchte, streiten diese nun gegen ein umstrittenes und nach Ansicht zahlreicher Experten verfassungswidriges Gesetz.
Trotz Bedenken und Einwänden: Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gilt seit gut einem Jahr
Die umstrittene Rechtsnorm trägt den Namen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Es wurde im vergangenen Jahr ganz kurz vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet. Nur selten kann man erleben, wie ein Gesetz in einem solchen Parforceritt durch die Legislative gepeitscht wird. Im Ministerium war es auf Weisung des damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas mit der heißen Nadel gestrickt worden. Die Mehrheit der Sachverständigen kam in einer Anhörung ebenso, wie der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in seinem Gutachten zu der Auffassung, der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig. Der Entwurf ging leicht modifiziert und nach Korrektur gröbster Fehler trotz aller nach wie vor bestehenden Bedenken und Einwände durchs Parlament. Es ist seit 1. Oktober 2017 in Kraft.
Die Beschwerde hat durchaus eine Chance
Fachleute geben der Beschwerde, die nun beim höchsten Gericht unseres Landes anhängig ist, durchaus eine Chance. Die Beschwerdeführer werden von dem Verfassungsrechtler Dr. Lipinski aus Heidelberg vertreten. Einen ersten Punktsieg können die Beschwerdeführer für sich verbuchen: Die Verfassungsbeschwerde wurde angenommen.
DT
Warum die Beschwerdeführer einen Befangenheitsantrag gegen Bundesverfassungsrichterin Susanne Baer stellten, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 22. November 2018.