Das Landgericht Hamburg hat am Freitag einer Unterlassungsklage der Diözese Regensburg gegen das Magazin „Der Spiegel“ fast vollständig stattgegeben. Dabei ging es um die Berichterstattung über einen länger zurückliegenden Missbrauchsfall im vergangenen Jahr. Künftig dürfe nicht mehr der Eindruck erweckt werden, das Bistum habe 1999 mit einer Geldzahlung verhindern wollen, dass der Vorfall nicht angezeigt werde oder an die Öffentlichkeit gelange (Aktenzeichen 324 O 274/10). Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.
Erfolg für Bistum Regensburg
Gericht hat Unterlassungsklage gegen den „Spiegel“ stattgegeben