Ist „Gender-Mainstreaming“ ein Synonym für die Gleichstellung der Geschlechter und den Abbau von Diskriminierungen? Ist seine Rechtsgrundlage Art 3 Abs. 2 Grundgesetz, der feststellt „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ und den Staat verpflichtet, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken? Gender-Mainstreaming meint weit mehr als Gleichberechtigung von Mann und Frau und Einstellung von Gleichstellungsbeauftragten in allen Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung.
Eine anthropologische Revolution
Gender-Mainstreaming in Deutschland – Konsequenzen für Staat, Gesellschaft und Kirchen. Von Professor Manfred Spieker