Beschneidung kleiner Jungen ist in Deutschland neuestens strafbar, weil es sich um eine schwere Körperverletzung handeln soll. Die Religionsfreiheit finde hier ihre Grenze am Menschenrecht auf körperliche Integrität. – Wer die Beschneidung vollzieht, wird damit kriminalisiert. Der Kritik, die die großen Kirchen bereits an diesem Urteil geübt haben, kann man sich als Neutestamentler nur aus ganzem Herzen anschließen. Denn Beschneidung ist eben nicht nur ein „frommer jüdischer Brauch“, sondern ist seit dreitausend Jahren sichtbares Merkmal der Zugehörigkeit zu diesem Gott, zu diesem Volk und zur Verheißungs- und Leidensgeschichte Israels. Und mit der Verstümmelung von Mädchen hat die Beschneidung der Buben nichts zu tun.
Ein Bund im Fleische
Die Kirchen haben die Kriminalisierung der Beschneidung verurteilt – Dem kann man sich auch aus neutestamentlicher Sicht nur anschließen. Von Klaus Berger