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Doppelter Widerspruch, dreifacher Betrug

Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn favorisierte Einführung der "Doppelten Widerspruchslösung" bei der Organspende ist ein Betrug. Kein einfacher, kein doppelter, sondern gleich ein dreifacher. Von Rainer Beckmann
Kritik an der Widerspruchslösung
Foto: (44307496) | Die Widerspruchsregelung ist schon deshalb manipulativ, weil sie die bisherige Regel, "Wer einwilligt, ist Organspender" in ihr Gegenteil verkehrt.

Unausgesprochene Voraussetzung der Transplantationsmedizin und auch der "Widerspruchslösung" ist die Annahme, der "Hirntod" sei der Tod des Menschen. Gebetsmühlenartig wird immer wieder behauptet, dass die Hirntoddiagnostik absolut verlässlich und das Hirntod-Kriterium ein "sicheres Todeszeichen" sei. Nach der deutschen Rechtslage muss vor einer Organentnahme "der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms" festgestellt werden (  3 Abs. 2 Nr. 2 TPG). Die Funktion des Atemimpulses, der vom Stammhirn ausgeht, kann jedoch durch eine Beatmungsmaschine übernommen werden. Weil diese Teilfunktion des Gehirns maschinell ersetzt werden kann, ...

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