Wie gestaltet sich inzwischen die Beteiligung von Opfern und von Zeugen am Rote-Khmer-Tribunal in Phnom Penh, wobei ja Zeugen und Opfer auch die gleiche Person sein können? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie sich überlebende Opfer an den Verfahren vor dem Tribunal beteiligen können. Die erste ist die Einreichung einer Klageschrift, die dann von den Staatsanwälten in ihre Untersuchungen oder ihr Plädoyer eingebaut werden kann. Die zweite Möglichkeit ist, dass sich Opfer als Zeugen oder Zeuginnen zur Verfügung stellen, wobei die Staatsanwaltschaft dann entscheiden muss, ob sie von diesen Zeugen Gebrauch machen möchte oder nicht. Die dritte Möglichkeit ist die der Nebenklage, wie sie in ähnlicher Weise auch an deutschen Gerichten ...
„Die Zeit für die Opfer wird knapp“
Andreas Selmeci, Koordinator des Friedensdienstes in Kambodscha, erläutert die Rechtshilfe