Die Auseinandersetzung über die Zulässigkeit des Kreuzes in Schulen und Gerichten tritt auf der Stelle. Wäre es da nicht an der Zeit, jenseits des hergebrachten Verständnisses der Pflicht zu staatlicher Neutralität und deren in der Vergangenheit erfolgten Deutung heute einen zeitgemäßen Weg ihrer Bestimmung zu suchen? Wie könnte eine tragfähige Neubegründung der Säkularität des Staates aussehen, nachdem deren Begründung e contrario – aus der leidvollen Erfahrung weltanschaulicher, auch kirchlicher Bevormundung – in Europa zu einem geschichtlichen Befund längst vergessener Tage abgesunken ist.
Die Gesellschaft unter dem Kreuz
Kürzlich hat erneut der Präsident eines deutschen Gerichts verfügt, die Kreuze in den Sitzungssälen abzuhängen. Urteile würden nämlich nicht im Namen des Kreuzes gesprochen. Tatsächlich? Sollten sie vielleicht zwar nicht im Namen, wohl aber im Wissen um das Kreuz und seine Bedeutung gesprochen werden? Von Christoph Böhr