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Die „Freiheit des Studiums“ geraubt

Der Würzburger Philosophieprofessor Johannes Königshausen klagt gegen den Freistaat Bayern

Sie haben Klage erhoben gegen den Freistaat Bayern und seine Hochschulen wegen Beraubung der „Freiheit des Studiums“. Die Studenten in den Bachelor- und Masterstudiengängen könnten nicht mehr frei die Lehrinhalte wählen. Wo liegt hier das juristische Problem? Das Bayerische Hochschulgesetz erweitert in Art. III schon in der Überschrift den Art. V Abs. 3 des Grundgesetzes: „Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ mit der Formulierung: „Freiheit von Kunst, Wissenschaft, Lehre und Studium“. Es folgt dann in Art. 3 Abs. 4 die Bestimmung der „Freiheit des Studiums“: „Die Freiheit des Studiums umfasst, unbeschadet der Studien- und Prüfungsordnungen, insbesondere die freie Wahl ...

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