Als „peregrinatio academia“ bezeichnete man seit der Gründung von Universitäten im hohen Mittelalter die Mobilität von Lernenden wie auch den internationalen Austausch von Lehrenden. Wer im 12. Jahrhundert die nicht unerheblichen Risiken der akademischen Wanderschaft beispielsweise nach Bologna, Paris, Oxford oder Cambridge auf sich nahm, der stand unter dem Schutz des Kaisers und dem wurde ein eigenständiger Rechtsstatus eingeräumt.
Feuilleton
Dialog mit anderen Kulturen
Die Bundesregierung unterstützt deutsche Universitäten im Ausland – Erfahrungen mit transnationaler Bildung. Von Johannes Schellakowsky