Deutschland wird das internationale Urheberrechtsabkommen ACTA nach Informationen von dpa vorerst nicht unterzeichnen. Das Auswärtige Amt habe die bereits erteilte Weisung zur Signierung des umstrittenen Vertragswerks wieder zurückgezogen. Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen) wurde noch nicht von allen Mitgliedstaaten der EU unterzeichnet. Der auf Initiative der USA und Japans ausgehandelte Vertrag regelt die „Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im digitalen Umfeld“. DT/dpa