Viele Jahre lang war in Politik und Rechtswissenschaft die Auffassung verbreitet, dass die Strafvorschriften des Embryonenschutzgesetzes einer Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) entgegenstehen. Erst mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2010 wendete sich das Blatt. Es war letztlich der Anstoß für die aktuelle Debatte um Zulassung oder Verbot der PID heute im Bundestag. Daher lohnt sich eine nähere Analyse dieser bislang wenig kritisierten Entscheidung. Welche Erkenntnisse können rechtspolitisch aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes gewonnen werden?
Der rechtspolitische PID-Sündenfall
Wer schaut eigentlich einmal dem Bundesgerichtshof auf die Finger, wenn es um die Präimplantationsdiagnostik (PID) geht? Denn mit einem Urteil gestern vor einem Jahr hat er den Deutschen Bundestag gezwungen, heute ein Gesetz über die PID zu lesen und zu verabschieden. Und dieses Urteil war alles andere als sattelfest und stringent gewesen. Eigentlich war es ein Skandal. Von Rainer Beckmann