Die Biopolitik hat Konjunktur. In diesem Jahr macht sie nicht einmal Sommerferien. Noch hat der Deutsche Bundestag nicht über die Zulassung selektiver Gentests an menschlichen Embryonen entschieden, da laufen die Vorbereitungen für die nächste bioethisch umstrittene Gesetzesänderung schon auf Hochtouren. Am 29. Juni werden die Mitglieder des Gesundheitsausschusses im Rahmen einer Öffentlichen Anhörung 15 Sachverständige zu den „rechtlichen und ethischen Aspekten“ der Organspende hören.
Der harmonische Bundestag
Auf leisen Sohlen bereitet der Gesetzgeber parteiübergreifend eine Novelle des Transplantationsgesetzes vor. Das dabei von niemanden in Frage gestellte Ziel lautet: Das Aufkommen an transplantierbaren Organen soll gesteigert werden. Koste es, was es wolle. Von Stephan Rehder