Früher galt ganz und gar unangefochten der Satz aller verfassungsrechtlichen und staatsrechtlich verbürgten Grammatik, dass der liberale Rechtsstaat auf seinem Territorium keine gesellschaftliche Macht dulden dürfe, die er selbst nicht in der Lage ist zu kontrollieren. Das war – mit anderen Worten umschrieben – als Ausweis des Macht- und Gewaltmonopols des Staates gesagt, weil ja der einzelne Bürger den staatlichen Anordnungen freiwillig Gehorsam leisten sollte. Im gleichen Zug verzichte er darauf, die Wahrnehmung, vor allem aber die Durchsetzung seiner durch Eingriffe Dritter verletzten Rechte – quasi in Form einer Selbstjustiz – selbst in die Hand zu nehmen.
Kultur
Der Mensch, sein Profil und Big Data
Digitale Revolution: Nicht nur der Mensch verliert die Kontrolle über seine Privatsphäre – auch der Staat. Von Friedrich Graf von Westphalen