Unausgesprochene Voraussetzung der Transplantationsmedizin und auch der "Widerspruchslösung" ist die Annahme, der "Hirntod" sei der Tod des Menschen. Gebetsmühlenartig wird immer wieder behauptet, dass die Hirntoddiagnostik absolut verlässlich und das Hirntod-Kriterium ein "sicheres Todeszeichen" sei.
Hirntod mit Beatmung kein "nicht behebbarer" Funktionsausfall des Gehirns
Nach der deutschen Rechtslage muss vor einer Organentnahme "der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms" festgestellt werden. Die Funktion des Atemimpulses, der vom Stammhirn ausgeht, kann jedoch durch eine Beatmungsmaschine übernommen werden. Weil diese Teilfunktion des Gehirns maschinell ersetzt werden kann, liegt bei beatmeten "Hirntoten" kein "nicht behebbarer" Funktionsausfall des Gehirns vor. Damit fehlt es an einer Zulässigkeitsvoraussetzung zur Organentnahme.
Das gilt auch dann, wenn die Aussendung des Atemimpulses nie mehr vom Stammhirn ausgehen kann, weil es endgültig funktionsunfähig geworden ist. Denn echte "Irreversibilität" von Körperfunktionen ist nur dann gegeben, wenn auch ein medizintechnischer Ersatz ausgeschlossen ist - analog zum Ersatz zum Beispiel der Pumpfunktion des Herzens durch ein Kunstherz
"Hirntote" Schwangere über Monate in der Lage, ein Kind auszutragen
Die Substitution des Atemimpulses bei "Hirntoten" ist für die Beurteilung der "postmortalen" Organspende von entscheidender Bedeutung. Durch die weitere Versorgung mit Sauerstoff bleiben alle Organsysteme des Menschen funktionsfähig - mit Ausnahme des Gehirns. Ein beatmeter Patient mit Ausfall der Gehirnfunktionen zeigt in größtmöglichem Umfang Integration und Ordnung: der Blutkreislauf, der Stoffwechsel, das Immunsystem und der für die Beatmung unerlässliche Gasaustausch in der Lunge funktionieren, ebenso das Rückenmark und fast das gesamte vegetative Nervensystem, es gibt Wachstum (bei jungen Menschen) und Heilung von Wunden.
Am deutlichsten zeigen "hirntote" Schwangere, dass Patienten mit Ausfall der Gehirnfunktionen noch keine Leichen sind: Über Wochen und Monate sind sie in der Lage, ein Kind auszutragen. Es ist offensichtlich, dass hier sehr komplexe Interaktionen zwischen allen Körperorganen stattfinden und dass der Körper als Ganzes integriert bleibt das genaue Gegenteil von Tod und Verwesung.
Warum die sogenannte Widerspruchsregelung bei der Organspende manipulativ ist, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 13. Dezember 2018. Kostenlos erhalten Sie diese Ausgabe hier.
DT