Hedwig von Beverfoerde und ihre Mitstreiter haben einen Befangenheitsantrag gegen den Bundesverfassungsrichter und früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Professor Stephan Harbarth gestellt. Er könne als ehemaliger Politiker, der an dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) mitgearbeitet hat, nicht neutral als Bundesverfassungsrichter urteilen, heißt es in der Begründung. Vor sechs Wochen ist Professor Stephan Harbarth überraschend direkt aus dem Bundestag ins Bundesverfassungsgericht gewechselt, wo er als Richter dem Ersten Senat vorsitzt. Der Befangenheitsantrag wird ergänzend zum vorausgehenden Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz durch Hedwig von Beverfoerde und ihre Mitstreiter gestellt.