In der „Tagespost“ vom 28. Januar las man die Schlagzeile: „Katholiken loben Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“ – nämlich, wie man bei weiterer Lektüre erfuhr, das Urteil einer Großen Kammer des Gerichtshofs in der Rechtssache Paradiso und Campanelli gegen Italien. Es stimmt schon, man darf dieses Urteil, das ein 2015 von der zweiten Spruchkammer des Gerichtshofs erlassenes Urteil ersetzt und korrigiert, mit einer gewissen Erleichterung zur Kenntnis nehmen – aber um einen Durchbruch, gar um ein „Grundsatzurteil“, handelt es sich dabei nicht. Vielmehr zeigt der Fall in allen seinen Facetten die tragische Krise des Gerichtshofs auf, der sich selbst ohne jede ...
Dem „Gewissen Europas“ fehlt es an Urteilskraft
Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Rechtssache Paradiso und Campanelli. Von Jakob Cornides