MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Das Kölner Urteil hat die Büchse der Pandora geöffnet!

Rabbiner Prof. Dr. Andreas Nachama (60) ist geschäftsführender Direktor der Berliner Stiftung Topographie des Terrors. Diese Institution widmet sich seit 1987 der Dokumentation und Aufarbeitung des Terrors der Nationalsozialisten in Deutschland. Ein Interview mit ihm aus Anlass des Kölner Beschneidungsurteils Von Ingo Langner

Am 26. Juni 2012 kam ein Kölner Landgericht zu dem Urteilsschluss, dass religiöse Beschneidungen von Jungen eine „rechtswidrige“ und damit strafbare „Körperverletzung“ darstellen. Schwerer als die Religionsfreiheit wiege das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. Wie denken Sie über dieses Urteil? Wenn man es ganz genau nimmt, geht es nicht um Beschneidung, sondern um Religionsfreiheit: Es ist schon immer so gewesen, dass Religionen in der Minderheit vor einer Mehrheitsmeinung geschützt werden mussten. Im Mittelalter wie heute. Ich bin der Meinung, dieses Urteil hätte nicht gesprochen werden dürfen. Und ich bin übrigens fest davon überzeugt, dass der Kölner Richter wusste was er tat. Ein Ausrutscher war das nicht. ...

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben