Am 14. August 1956, kurz vor Mitternacht, war Bertolt Brecht ein toter Mann. Noch auf dem Sterbebett machte er gleich zweimal sein Testament. Im ersten setzte er seine Ehefrau, die Schauspielerin und Theaterdirektorin Helene Weigel, zur alleinigen Erbin aller Tantiemen ein. Im zweiten wurden seine Tochter Barbara, sowie Käthe Reichel, Isot Kilian und Ruth Berlau mit einem Erbteil bedacht. Diese drei gehörten zur „Schwesternschaft“, also Brechts „Harem“. Auch in der Todesstunde blieb der seiner Maxime treu, viele Frauen gleichzeitig im Spiel zu halten. Es gab sogar noch weitere letzte Verfügungen.
Film & Kino
Blinde Flecken des Kommunismus
Am Stoff gescheitert - Der Film „Brecht“ von Heinrich Breloer auf der Berlinale 2019. Von Ingo Langner