Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Würzburg

BGH-Urteile zu Suizid-Beihilfe

Was die Bestätigung des Freispruchs von zwei Ärzten durch den Bundesgerichtshof bedeutet.
Suizid-Beihilfe
Foto: Sebastian Kahnert (dpa-Zentralbild) | Suizid-Beihilfe: Bundesgerichtshof bestätigt Freispruch von zwei Ärzten.

Mit Besorgnis haben Vertreter der Ärzteschaft auf das Urteil reagiert, mit dem der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) vergangenen Mittwoch (4.7.) zwei Ärzte vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung für bewusstlose Suizidenten sowie der Beihilfe zum Suizid freigesprochen hat (Az.: 5 StR 132/18). Es sei „fatal“, wenn das Urteil in der Bevölkerung Erwartungen wecke, die auf einen „regelhaften Anspruch auf ärztliche Assistenz beim Suizid gerichtet sind“, erklärte etwa der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt.

BGH bestätigte die Landgerichtsurteile

Die beiden Ärzte hatten in Hamburg und in Berlin 2012 bzw. 2013 insgesamt drei Frauen bei Suiziden begleitet und es jeweils unterlassen, nach Eintritt der Bewusstlosigkeit zu ihrer Rettung zu schreiten. Keine der Frauen litt an einer tödlichen Erkrankung. Beide Ärzte waren von den Landgerichten Hamburg und Berlin freigesprochen worden. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Revision beantragt und die Fälle damit vor den Bundesgerichtshof gebracht. Der BGH bestätigte nun die Urteile der Landgerichte.

DT/reh (jobo)

Was die BGH-Entscheidung bedeutet und was nicht, analysiert Bioethik-Korrespondent Stefan Rehder in der aktuellen Ausgabe der "Tagespost" vom 11. Juli 2019.

Themen & Autoren
Stefan Rehder Klaus Reinhardt Lebensschutz Suizidhilfe Tod und Trauer

Weitere Artikel

Via F.A.Z. vernichtet ein illustres Autorentrio die Empfehlungen der Expertenkommission zum Schwangerschaftsabbruch.
18.04.2024, 16 Uhr
Meldung

Kirche

Eine Tagung in Stift Heiligenkreuz mit Erzbischof Georg Gänswein und Kardinal Kurt Koch befasste sich mit der Relevanz des Priestertums heute. 
18.04.2024, 13 Uhr
Leander Lott