Ein 28-jähriger Türke darf aus Deutschland abgeschoben werden, weil er ein Al-Kaida-Drohvideo ins Internet gestellt hat. Das Verwaltungsgericht Freiburg lehnte mit einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung die Klage des in Villingen-Schwenningen lebenden Mannes gegen seine Ausweisung ab. Die vom Regierungspräsidium Freiburg im Mai verfügte Ausweisung sei rechtens. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Mann durch das Video die Terrororganisation Al-Kaida habe unterstützen wollen. In dem Video waren Terroranschläge in Deutschland angedroht worden. DT/KNA