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Auf der Kippe

Verstoßen die Rundfunkgebühren in der jetzigen Form gegen das Grundgesetz? Die Beantwortung dieser Frage obliegt dem Bundesverfassungsgericht. Von Josef Bordat
Bundesverfassungsgericht prüft die Zulässigkeit der Rundfunkgebühren.
Foto: dpa | 17,50 Euro pro Monat: Das Bundesverfassungsgericht prüft die Zulässigkeit der Rundfunkgebühren.

Es geht um 17,50 Euro pro Monat. Mit diesem Beitrag finanziert jeder Haushalt 21 öffentlich-rechtliche Fernsehsender und 66 öffentlich-rechtliche Radiostationen in Deutschland. Rund acht Milliarden Euro macht das im Jahr. Eine stattliche Summe, von der unter anderen die 25 000 festen Mitarbeiter der Sendeanstalten leben, von der Sendereihen wie „Tatort“ oder Nachrichtenformate wie das „Heute Journal“ produziert werden.

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