Gelegenheit macht Triebe. Und hat schon in vielen Fällen zu grausamen Verbrechen geführt. Bei denen Frauen, und teilweise auch Männer, Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind. Die von der Bundesregierung geplanten „Verschärfungen im Sexualstrafrecht“ zielen darauf ab, künftig auch die Ausnutzung des Überraschungsmoments, bei dem sich das Opfer, oft gelähmt vor Angst, nicht körperlich zur Wehr setzen konnte, unter Strafe zu stellen. Hingegen soll ein bloßes „Nein“ des Opfers, wie ursprünglich geplant, auch künftig nicht für eine Verurteilung ausreichen. Ob die geplanten Maßnahmen potenzielle Täter abschrecken, bleibt jedoch fraglich. Das Problem: Auch in Zukunft wird es dem Opfer nicht erspart bleiben, vor ...
Zwischen Scham und Scheinheiligkeit
Die Bundesregierung plant eine „Verschärfung des Sexualstrafrechts“ – wovon die Opfer jedoch nur wenig profitieren dürften, wie Praxisbeispiele zeigen. Von Benedikt Vallendar