Augsburg (DT/KNA/sei) Die katholische Kirche darf eine lesbische Erzieherin nicht während der Elternzeit kündigen. Wie das Verwaltungsgericht Augsburg am Dienstag entschied, darf die Frau in dieser Zeit auch dann nicht entlassen werden, wenn ihre gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft einen Loyalitätsverstoß gegen den Arbeitgeber darstellt. Das Bistum Augsburg will als Reaktion auf das Urteil zunächst eine schriftliche Begründung abwarten, teilte am Dienstag Sprecher Markus Kremser mit. Darüber hinaus behalte man sich weitere Entscheidungen nach Ablauf der Elternzeit der Mitarbeiterin vor. Diese leitet eine Kindertageseinrichtung und hatte 2011 nach der Geburt ihres Kindes angezeigt, dass sie eine homosexuelle Lebenspartnerschaft ...
Urteil für lesbische Erzieherin
Bistum Augsburg will schriftliche Begründung abwarten