Stuttgart (DT/dpa) Ein Lehrer will vor Gericht erreichen, dass der Amoklauf von Winnenden bei ihm als Dienstunfall anerkannt wird. Der Lehrer war während des Amoklaufs zwar nicht an der Schule, trotzdem litt er später an posttraumatischen Belastungsstörungen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart muss nun vom 4. August an klären, ob die Erkrankung als Folge eines Dienstunfalls zu werten ist, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Bei der Bluttat im März 2009 hatte ein 17-Jähriger in Winnenden (Baden-Württemberg) und Wendlingen 15 Menschen erschossen und sich anschließend selbst getötet.